Neu: Online-Service hilft bei Ärger mit dem Tel.- oder Internetanbieter

Pressemitteilung vom
Jeder Dritte hat Probleme mit Telekommunikationsanbietern – Verbraucherzentralen bieten individualisierte Musterbriefe an
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Rund jeder Dritte gibt an, innerhalb der letzten drei Jahre Ärger mit einem Internet-, Festnetz- oder Mobilfunkvertrag gehabt zu haben. Die Verbraucherzentralen bieten nun einen kostenlosen Online-Service an, mit dem Betroffene ihre Rechte von den Unternehmen einfordern können: www.verbraucherzentrale-bayern.de/musterbriefe/digitale-welt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert das innovative Projekt.

32 Prozent der Deutschen geben an, innerhalb der letzten drei Jahre Probleme mit einem Telekommunikationsunternehmen gehabt zu haben, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage. Rund 40 Prozent davon erhielten die gebuchte Leistung nicht wie vereinbart, rund 30 Prozent hatten Probleme bei der Kündigung ihres Vertrages. Hinzu kommen weitere Schwierigkeiten wie ungewollte Abo-Kosten oder eine nicht nachvollziehbare, beziehungsweise zu hohe Telefonrechnung. Für alle diese Themen können Verbraucher mit dem neuen Service anhand von Fragen zu ihrem Fall kostenlos den passenden Brief an das Unternehmen erstellen, um ihre Rechte einzufordern.

„Die Teilhabe an der Digitalen Welt ist für Verbraucher essenziell. Gut funktionierende Internet- und Telefonverträge sind dafür im Alltag unverzichtbar. Mit unserem Online-Service versetzen wir Verbraucher in die Lage, bei Problemen schnell zu handeln und ihre Rechte gegenüber Telekommunikationsunternehmen geltend zu machen“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Die genannten Zahlen wurden im Rahmen einer online durchgeführten bevölkerungsrepräsentativen Mehrthemenumfrage durch das Umfrageinstitut GfK erhoben (GfK eBUS). Befragt wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 10. bis 14. Juli 2019 insgesamt 1.001 deutschsprachige Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren.

Das Angebot wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

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