Der Microsoft-Konzern muss den Kündigungsprozess auf seiner Website www.microsoft.com vereinfachen. Das hat das Landgericht München I (Az.: 37 O 6580/23) aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.
Das Unternehmen bewirbt auf www.microsoft.com Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu gehören etwa Microsoft Office-Abonnements, die Verbraucher anschließend unkompliziert über den Microsoft-Store bestellen können. Das Kündigen von Verträgen ist dagegen deutlich komplizierter. Einen Button, über den Kunden ihre Verträge kündigen können, muss man auf der Startseite lange suchen. Erst am Ende der Website war ein Link zu finden. Dieser führte in den Supportbereich. Nach dem Login in das Kundenkonto konnten Nutzer ihre Verträge kündigen. „Trotz der Einführung des Kündigungsbuttons vor über zwei Jahren stoßen wir nach wie vor auf Gestaltungen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbrauchern wird dadurch die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert. Deshalb begrüßen wir das Urteil.“
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte Klage erhoben, nachdem Microsoft die Gestaltung des Kündigungsbuttons zwar angepasst hatte, sich jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung verpflichten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.