Das Klageregister des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die ExtraEnergie GmbH ist eröffnet. Ziel ist es, Rückzahlungen an betroffene Kundinnen und Kunden zu erstreiten. Auch Betroffene aus Bayern können sich ab sofort kostenlos an der Klage beteiligen.
Massive Preiserhöhungen für Gas und Strom
Die ExtraEnergie GmbH mit Anbietern wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie hatte im Juli 2022 massiv die Preise für Gas und Strom erhöht. „Teils stiegen diese um mehr als zweihundert Prozent“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien.“
Die Erhöhungen sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässig. Deshalb hatte der vzbv im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht, der sich Betroffene nun anschließen können.
„Energieanbieter dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben. Mit der Sammelklage setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld von ExtraEnergie zurückerhalten“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Je nach Konstellation sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro pro Fall denkbar.“
Begründung rechtlich nicht haltbar
Bereits im Frühjahr 2023 hatte das OLG Düsseldorf ExtraEnergies Begründung für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22). Dennoch versucht das Unternehmen weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen, etwa mit Inkassoschreiben. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, teils im dreistelligen Bereich, sollen Verbraucher tragen.
Jetzt bei Sammelklage mitmachen
Geschädigte können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie im Klage-Check des vzbv unter www.sammelklagen.de/extraenergie/klage-check. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob der individuelle Fall zur Klage passt. Anschließend erhalten Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Wenn sich Betroffene wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Solange das Verfahren dauert, können ihre Ansprüche nicht verjähren, unabhängig davon, wie lange es dauert.
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Sammelklage gegen ExtraEnergie unter www.sammelklagen.de/extraenergie/news-alert-abonnieren anmelden.