Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.
Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I (Az.: 33 O 935/23) im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, da auf der Google One-Plattform kein rechtmäßiger Kündigungsbutton bereitgestellt wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit Online-Abonnements.
Google One bietet Verbrauchern über eine Webseite Abonnements für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz an. Bislang konnten Nutzer diese Verträge nur über ihr Kundenkonto kündigen, da zunächst kein entsprechender Kündigungsbutton vorhanden war.
Kündigen muss unkompliziert sein
Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, äußerte sich zum Urteil: „Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.