Das ändert sich 2025 für Verbraucher

Pressemitteilung vom
Post, Inkasso, Elektronik: Neue Regelungen und Preise
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2025 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher einige gesetzliche Änderungen zu. Während Briefe und Pakete teurer werden, müssen Smartphones und Tablets in Zukunft immer einen USB-C Ladeanschluss haben. Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung sollen Käufer beim Online-Shopping vor unsicheren Waren geschützt werden. Und eine zentralisierte Inkassoaufsicht soll Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen schützen. „Für Verbraucher ist es wichtig, diese Neuerungen zu kennen. Nur so können sie ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchsetzen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Änderungen bei der Post- und  Paketzustellung
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Versand eines Standardbriefs bei der Deutschen Post teurer: statt 85 Cent kostet er dann 95 Cent. Auch für Postkarten steigt der Preis. Sie kostet dann ebenfalls 95 Cent. Ein DHL-Päckchen schlägt in Zukunft mit 4,19 Euro statt bisher 3,99 Euro zu Buche. Zusätzlich dürfen Briefe länger unterwegs sein. Sie müssen 2025 erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen.

Neue Inkassoaufsicht
Ab den 1. Januar 2025 wird die Aufsicht über die Inkassounternehmen zentralisiert und beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Damit soll die Inkassoaufsicht gestärkt werden. Durch eine gebündelte Aufsicht sollen Verbraucher besser vor unseriösen Inkassounternehmen geschützt werden. In der Vergangenheit war die Aufsicht auf die Bundesländer verteilt. Dadurch ergaben sich unterschiedliche Strategien bei der Durchsetzung und der Ausstattung der Aufsichtsbehörden.

USB-C Ladekabel bei Smartphones und Tablets
Bereits ab dem 28. Dezember 2024 müssen Smartphones und Tablets immer einen USB-C Ladeanschluss haben. Dahinter steckt die Absicht, dass unterschiedliche Kabel- und Ladeanschlüsse beseitigt werden sollen. Durch weniger Elektroschrott soll zusätzlich die Umwelt geschont werden. Ab Frühjahr 2026 fallen auch Laptops darunter.

Neue Produktsicherheitsverordnung
Seit dem 13. Dezember gilt EU-weit die neue Produktsicherheitsverordnung. Hersteller, Händler und EU-Importeure  haben neue Informationspflichten. Der Hersteller muss zum Beispiel mit Postanschrift und E-Mail-Adresse angegeben werden. Sitzt er nicht in der EU, muss er zumindest einen Bevollmächtigen in der EU benennen, den Verbraucher kontaktieren können.

Weitere Informationen zu Gesetzen, die ab dem neuen Jahr gelten, finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.