Fakeshops, Ärger mit Fitnessstudios, Kündigungsbutton und neue Kündigungsfristen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher gab es im letzten Jahr viele Ärgernisse, aber auch einige neue Rechte. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern blickt auf 2022 zurück und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr.
Im letzten Jahr ist viel passiert. Mit welchen Problemen hatten Ver-braucher besonders zu kämpfen?
2022 gab es ein paar Dauerbrenner, aber auch neue Aufreger. Die Probleme mit den Fakeshops ebben nicht ab. Nur die angebotenen Waren werden dem aktuellen Geschehen angepasst. Aufgrund der Energiekrise waren daher Brennmaterialien wie Holzpellets, Brennholz oder Gas vermehrt betroffen. Da die Betrüger immer professionellere Seiten erstellen, raten wir zu besonderer Vorsicht. Am besten ist es nicht per Vorkasse, sondern nur auf Rechnung zu bezahlen. Verbraucher können Anbieter im Vorfeld auch auf unserem Fakeshop-Finder überprüfen.
Viele Beschwerden hatten wir 2022 auch wieder zu Fitnessstudios. Diesmal verlangten sie zusätzliche „Sonderpauschalen“, um erhöhte Energiepreise abzudecken. Verbraucher hätten dem zugestimmt, indem sie beim nächsten Besuch durch das Drehkreuz gingen. Diese Vorgehensweise halten wir für unzulässig.
Ein weiterer Aufreger waren die Post- und Paketzustellungen. Hier nehmen die Beschweren immer mehr zu. Weiter werden Pakete verspätet oder an falscher Stelle abgegeben. Neu ist jetzt, dass nun minderwertigere Waren in den Paketen sind. Hier haben Verbraucher große Schwierigkeiten nachzuweisen, dass etwas Falsches geliefert wurde.
Und was gab es Neues im Jahr 2022?
Im letzten Jahr wurden neue Verbraucherrechte eingeführt. Verbraucher profitieren jetzt besonders davon, dass Verträge etwa mit Fitnessstudios, Zeitschriftenabos oder Streamingdienste nach der ersten Laufzeit monatlich gekündigt werden können. Verpasst man die Kündigungsfrist, ist man nicht mehr für ein weiteres Jahr gebunden, sondern kommt früher aus dem Vertrag.
Außerdem können Verbraucher jetzt einfacher kündigen. Mit dem Kündigungsbutton ist es möglich, Verträge die online abgeschlossen werden können auch online zu kündigen. Damit ist es viel einfacher sich wieder von einem Vertrag zu lösen.
Welche Änderungen können Verbraucher in diesem Jahr erwarten?
Das Jahr 2023 steht ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Unter dem Schlagwort „Recht auf Reparatur“ sollen gesetzliche Anreize gesetzt werden, Waren und Produkte besser reparieren lassen zu können. Akkus oder Displays sollen etwa so verbaut werden, dass sie ausgetauscht werden können. Auch Ersatzteile sollen leichter und länger zugänglich sein und Gewährleistungsrechte werden eventuell verlängert. Wie die Regelungen genau aussehen werden, wird sich allerdings noch zeigen. Wir erhoffen uns davon einige Verbesserungen für Verbraucher, indem Ressourcen geschont und durch langlebige Produkte Kosten gespart werden können.
Eine weitere Änderung, die wir mit Spannung erwarten, ist die so genannte Verbandsklage. In Fällen, in denen viele Verbraucher gleichermaßen geschädigt wurden, soll es möglich werden, in einem einheitlichen Verfahren für deren Entschädigung zu sorgen. Damit würde es leichter werden, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Noch mehr Hintergründe gibt es in unserer neusten Podcastfolge „Der Jahresrückblick 2022“ unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/podcast-by oder überall dort, wo es Podcasts gibt.