Inkasso-Check: Online-Service hilft bei Inkasso-Post

Pressemitteilung vom
Neues Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft / Verbraucherzentrale Bayern informiert über Änderungen
Off

Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich, etwa wenn das Inkasso-Unternehmen wenig Aufwand mit einer Angelegenheit hat. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Betroffene zügig, dürfen Inkassodienste ab sofort nur noch einen verminderten Kostensatz in Rechnung stellen. Trotz des neuen Gesetzes bleibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der Inkasso-Check der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check-start.

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwälten orientieren. „Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen. Das heißt im Klartext, dass Inkasso-Unternehmen ab sofort weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher zügig reagieren und die aus-stehende Zahlung gleich nach der ersten Aufforderung des Inkasso-Unternehmens vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch diese neue Regelung verhindert der Gesetzgeber nun, dass Betroffene Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Doch aufgepasst: „Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“ sagt Zeller. „Um Verbraucher hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool Inkasso-Check entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“

Kosten für Verbraucher weiter nur schwer nachzuvollziehen

Im Alltag wird es für Verbraucher, die ein Inkassoschreiben erhalten, weiter sehr schwierig sein, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert, dass sich die Kosten erhöhen.
Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.

Verbraucher, die Hilfe mit einer Inkasso-Rechnung benötigen, können die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern in Anspruch nehmen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.