Gutscheine zählen zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Sie sind praktisch, häufig kurzfristig verfügbar und der Beschenkte kann sich sein Geschenk selbst aussuchen. Doch wie lange gelten sie eigentlich? „Wird kein Ablaufdatum genannt, ist der Gutschein grundsätzlich drei Jahre lang gültig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Gerechnet wird dabei ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Diesjährige Weihnachtsgutscheine können also bis spätestens 31. Dezember 2026 eingelöst werden.“
Vorsicht bei befristeten Gutscheinen
Es gibt auch befristete Gutscheine. Eine Frist von weniger als einem Jahr ist allerdings in den meisten Fällen nicht zulässig. Manchmal ergibt sich die Einlösefrist auch aus der Art der Leistung. Bei einem Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung etwa kann der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden.
Schutz vor Insolvenz
Wer nicht weiß, was er schenken soll, macht auch mit Geldgeschenken nichts verkehrt. Auf diese Weise ist man auch nicht dem Risiko einer Insolvenz ausgesetzt. Denn was viele nicht im Blick haben: Wird ein Händler insolvent, kann ein gekaufter Gutschein nicht mehr eingelöst werden.