Gutscheine unterm Weihnachtsbaum

Pressemitteilung vom
Wissenswertes rund um Geschenkgutscheine
Off

Auch in diesem Jahr sind Gutscheine als Weihnachtsgeschenke wieder sehr beliebt. Sie sind praktisch, häufig kurzfristig verfügbar und der Beschenkte kann sich sein Geschenk selbst aussuchen. Doch wie lange gelten sie eigentlich? „Wird kein Ablaufdatum genannt, ist der Gutschein grundsätzlich drei Jahre lang gültig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Gerechnet wir dabei ab dem Ende des Jahres, in dem dieser ausgestellt wurde.“ Es gibt aber auch befristete Gutscheine. Eine Frist von weniger als einem Jahr ist allerdings in den meisten Fällen nicht zulässig. Manchmal ergibt sich die Einlösefrist auch aus der Art der Leistung. Bei einem Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung etwa kann der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden.

Barauszahlung oft nicht möglich

Eine Auszahlung des Geldes schließen Händler häufig in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Es ist demnach nicht möglich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich den Geldbetrag anstelle der Ware oder Dienstleistung auszahlen lassen. „Das gilt auch, wenn drei Jahre seit der Ausstellung vergangen sind,“ so Halm. „Hier können sich Händler darauf berufen, dass der Anspruch verjährt und der Gutschein damit abgelaufen ist.“ Beim Kauf sollten Verbraucher deshalb sowohl auf die Frist, als auch auf die Einlösebedingungen achten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.