Erschwerte Kündigung bei Aboboxen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern mahnt zwölf Anbieter ab
Off

Viele Anbieter von sogenannten Aboboxen erschweren die Kündigung durch fehlende Kündigungsbuttons. Aboboxen sind regelmäßige Lieferungen von Produkten gegen eine Abo-Gebühr. Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwölf Unternehmen abgemahnt, weil der gesetzlich vorgeschriebene Button nicht auf der Startseite vorhanden war.

Schmuck, Parfum oder Lebensmittel: Bei vielen Anbietern können Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte online im Abo kaufen. Dabei erhalten sie – meist monatlich – eine neue Lieferung. Wollen Verbraucher das Abo beenden, wird es häufig schwierig. „Durch lange Klickwege oder den Login in das Kundenkonto werden Verbraucher daran gehindert, ihre Verträge online direkt zu kündigen“, stellt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, fest.

Kündigungsbutton seit zwei Jahren Pflicht

Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher zwölf Anbieter wegen Mängeln beim Kündigungsbutton abgemahnt. In allen Fällen war der vorgeschriebene Button nicht auf der Startseite verfügbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass so viele Unternehmen auch zwei Jahre nach Einführung des Kündigungsbuttons ihren gesetzlichen Pflichten immer noch nicht nachkommen“, sagt Tatjana Halm.

Seit 1. Juli 2022 sind Unternehmer verpflichtet einen Kündigungsbutton anzubieten, wenn Laufzeitverträge über ihre Website abgeschlossen werden können. Oft ist der Kündigungsbutton nicht vorhanden oder die Gestaltung entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben.

Sieben der abgemahnten Unternehmen haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Vier Verfahren sind noch offen. Ein Verfahren wurde eingestellt. Die Hälfte der Unternehmen hat inzwischen nachgebessert. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.