Viele Anbieter von sogenannten Aboboxen erschweren die Kündigung durch fehlende Kündigungsbuttons. Aboboxen sind regelmäßige Lieferungen von Produkten gegen eine Abo-Gebühr. Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwölf Unternehmen abgemahnt, weil der gesetzlich vorgeschriebene Button nicht auf der Startseite vorhanden war.
Schmuck, Parfum oder Lebensmittel: Bei vielen Anbietern können Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte online im Abo kaufen. Dabei erhalten sie – meist monatlich – eine neue Lieferung. Wollen Verbraucher das Abo beenden, wird es häufig schwierig. „Durch lange Klickwege oder den Login in das Kundenkonto werden Verbraucher daran gehindert, ihre Verträge online direkt zu kündigen“, stellt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, fest.
Kündigungsbutton seit zwei Jahren Pflicht
Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher zwölf Anbieter wegen Mängeln beim Kündigungsbutton abgemahnt. In allen Fällen war der vorgeschriebene Button nicht auf der Startseite verfügbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass so viele Unternehmen auch zwei Jahre nach Einführung des Kündigungsbuttons ihren gesetzlichen Pflichten immer noch nicht nachkommen“, sagt Tatjana Halm.
Seit 1. Juli 2022 sind Unternehmer verpflichtet einen Kündigungsbutton anzubieten, wenn Laufzeitverträge über ihre Website abgeschlossen werden können. Oft ist der Kündigungsbutton nicht vorhanden oder die Gestaltung entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben.
Sieben der abgemahnten Unternehmen haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Vier Verfahren sind noch offen. Ein Verfahren wurde eingestellt. Die Hälfte der Unternehmen hat inzwischen nachgebessert.