Die Verbraucherzentrale Bayern mahnt DHL ab

Pressemitteilung vom
Die Regelungen zur Verpackung von Paketen sind unklar
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In der Weihnachtszeit werden viele Geschenke mit dem Paketdienst DHL verschickt. Doch was passiert, wenn ein Paket verloren geht? Genau das ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht klar. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt DHL an, dass Kunden bei Verlust oder Beschädigung des Päckchens nur dann einen Haftungsanspruch haben, wenn die Sendung „bedingungsgerecht“ verpackt wurde. So darf etwa die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Inhalts geben. Die Verbraucherzentrale Bayern hält diese Klauseln für unwirksam und hat die DHL Paket GmbH jetzt abgemahnt.

„Die Klauseln ermöglichen es DHL, die Haftung im Einzelfall auszuschließen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Für den Verbraucher ist aber völlig unklar, was er bei der Verpackung beachten muss.“ Setzt man sich beispielsweise einem Haftungsrisiko aus, wenn ein Markenschuhkarton als Verpackung verwendet wird? Sind Geschenkverpackungen unzulässig, weil sie keine neutrale Verpackung darstellen? „Letztlich wird hier das Verlustrisiko einseitig auf den Kunden verlagert“, so Tatjana Halm. Fragen rund um das Thema Pakete beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Ärger mit Paketdiensten können Betroffene auf dem Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen unter www.post-aerger.de melden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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