Den Alltag der Verbraucher fairer und sicherer machen

Pressemitteilung vom
Weltverbrauchertag 2020
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Der Weltverbrauchertag wird alljährlich am 15. März begangen. Er steht auch dieses Jahr ganz im Zeichen der Verbraucherrechte. Ob untergeschobene Energieverträge, unerlaubte Telefonwerbung oder unberechtigte Inkassokosten – die Verbraucherzentrale Bayern kennt die Kostenfallen im Alltag, über die sich viele Verbraucher beschweren.

Doch wie lassen sich Verbraucher besser davor schützen? Mit dieser Frage befasst sich der Entwurf eines neuen Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes der Bundesregierung. Den Vorstoß begrüßt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, ausdrücklich: „Allein Aufklärung und Hilfestellung für Verbraucher reichen nicht aus. Um den Alltag der Verbraucher fairer und sicher zu machen, braucht es wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen.“ Vorrangig nennt Marion Zinkeler die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung und die Verkürzung von Vertragslaufzeiten

Allgemeine Bestätigungslösung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen fordern eine allgemeine Bestätigungslösung für Verträge am Telefon. „Dadurch können Verbraucher deutlich besser vor untergeschobenen und aufgedrängten Verträgen geschützt werden. „Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt, muss auch nicht bezahlen. Solch eine einfache und verständliche Botschaft wäre ein Meilenstein“, sagt Marion Zinkeler.

Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig. Trotz dieses Verbots halten die Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung weiter an. Unseriöse Anbieter nutzen diese Anrufe häufig, um Verbrauchern ungewollte Zeitschriftenabos oder andere Verträge unterzuschieben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist die geforderte Bestätigungslösung auch im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung eine wirkungsvolle Maßnahme. Die Verbraucherzentralen begrüßen darüber hinaus den Vorstoß der Bundesregierung, deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen einzuführen. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit es sich nicht mehr lohnt, Verbraucher ohne Einwilligung am Telefon zu belästigen “, so Marion Zinkeler.

Verkürzung von Vertragslaufzeiten
Es betrifft meist Fitnessverträge, Partnervermittlungsverträge, Zeitschriftenabonnements oder auch Telefonverträge. Verbraucher erhalten zu guten Konditionen oft nur Verträge mit zweijähriger Laufzeit angeboten. Diese verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt. Das wird von vielen Verbrauchern schlicht übersehen oder gerät wieder in Vergessenheit, so dass sie länger als gewollt an ihren Vertrag gebunden sind. Die Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass die Erstlaufzeit von Telekommunikationsverträgen auf 6 Monate verkürzt und den Verbrauchern ein schnellerer Wechsel des Anbieters ermöglicht wird.

Rund um den Weltverbrauchertag informiert die Verbraucherzentrale Bayern vor Ort in ihren Beratungsstellen und auf der Homepage über häufige Kostenfallen. „Bis gesetzgeberische Taten folgen, können wir Verbrauchern nur raten, im Verbraucheralltag sehr wachsam zu sein und sich lieber einmal zu viel als zu wenig bei den Verbraucherzentralen zu erkundigen“, sagt Marion Zinkeler.

 

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