Bundesliga-TV-Rechte: Werbung von Sky unzulässig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Sky
Off

Der Medienkonzern Sky Deutschland darf künftig nicht mehr mit Spielen werben, die er nicht anbietet. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az.: 33 O 6837/21). Das Urteil ist rechtskräftig. Während der Bundesligasaison 2020/2021 hatte Sky sein Angebot „Supersport + TV Stick“ damit beworben, dass alle Einzelspiele der Bundesliga, der 2. Bundesliga sowie der UEFA Champions League im Angebote enthalten seien. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde so der Eindruck erweckt, sie könnten mit diesem Tarif alle Partien anschauen. Dies war nicht der Fall, da Sky nicht für alle angegebenen Spiele die Übertragungsrechte hatte. „Wirbt ein Unternehmen mit mehr Inhalten, als es tatsächlich zur Verfügung stellt, ist das unserer Ansicht nach irreführend“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Wer zum Start der neuen Bundesligasaison Streamingabos abschließt, sollte genau prüfen, was die aktuellen Angebote tatsächlich umfassen. So können Fußballfans böse Überraschungen vermeiden. „Wenn Verbraucher auf Angebote stoßen, die nicht der Werbung entsprechen, können sie diese an die Verbraucherzentralen melden,“ rät Halm. Hier werden die Hinweise geprüft und die Anbieter gegebenenfalls abgemahnt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.