Bundesliga-TV-Rechte: Werbung von Sky unzulässig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Sky
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Der Medienkonzern Sky Deutschland darf künftig nicht mehr mit Spielen werben, die er nicht anbietet. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az.: 33 O 6837/21). Das Urteil ist rechtskräftig. Während der Bundesligasaison 2020/2021 hatte Sky sein Angebot „Supersport + TV Stick“ damit beworben, dass alle Einzelspiele der Bundesliga, der 2. Bundesliga sowie der UEFA Champions League im Angebote enthalten seien. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde so der Eindruck erweckt, sie könnten mit diesem Tarif alle Partien anschauen. Dies war nicht der Fall, da Sky nicht für alle angegebenen Spiele die Übertragungsrechte hatte. „Wirbt ein Unternehmen mit mehr Inhalten, als es tatsächlich zur Verfügung stellt, ist das unserer Ansicht nach irreführend“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Wer zum Start der neuen Bundesligasaison Streamingabos abschließt, sollte genau prüfen, was die aktuellen Angebote tatsächlich umfassen. So können Fußballfans böse Überraschungen vermeiden. „Wenn Verbraucher auf Angebote stoßen, die nicht der Werbung entsprechen, können sie diese an die Verbraucherzentralen melden,“ rät Halm. Hier werden die Hinweise geprüft und die Anbieter gegebenenfalls abgemahnt.

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Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern

Statement

von Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern
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