Bei Anruf Ärger: Beschwerden über Telefonwerbung halten an

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen fordern Bestätigungslösung für alle Vertragsarten
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Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften, um unerlaubte Telefonwerbung zu bekämpfen. Sie zeigen allerdings keine ausreichende Wirkung. Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur sind 2018 sogar weiter gestiegen. Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern daher, die sogenannte Bestätigungslösung für alle Verbraucherverträge einzuführen. Diese gilt aktuell nur für Gewinnspielverträge und hat in diesem Bereich zu einem erheblichen Rückgang von Werbeanrufen geführt.

Viele Verbraucher klagen weiterhin über unerwünschte Anrufe, in denen zum Beispiel für Zeitungsabonnements, Telefontarife oder aktuell auch vermehrt für Energielieferverträge geworben wird. Die Gefahr ist groß, dass Betroffenen durch Tricks am Telefon unliebsame Verträge untergeschoben werden. „Bei Gewinnspielen ist es gelungen, unlautere Geschäftspraktiken durch die Bestätigungslösung zu unterbinden. Telefonisch geschlossene Gewinnspielverträge sind erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt“, betont Tatjana Halm, Leiterin des Referats Markt und Recht der Verbraucherzentrale Bayern.

Das Problem: Verträge mit Telefondienstleistern, Versicherungen oder Energieversorgern fallen nicht unter diese Regelung. „Die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, die Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen einzuführen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Tatjana Halm. Allerdings fordern die Verbraucherzentralen, die Bestätigungslösung auch auf andere Verbraucherverträge auszuweiten. „Nur so ist unseriösen Unternehmen endlich der wirtschaftliche Anreiz für unerlaubte Werbeanrufe zu nehmen“, betont Tatjana Halm. Wer Fragen zur Telefonwerbung oder untergeschobenen Verträgen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

 

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