Abzocke beim Online-Shopping

Pressemitteilung vom
Wie Fake-Shops enttarnt werden können
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•    Bei fehlendem Impressum lieber auf den Kauf verzichten.
•    Besonders günstige Preise können auf einen Fake-Shop hindeuten.
•    Nicht per Vorkasse bezahlen, wenn man sich unsicher ist.

Nicht erst seit Corona steigen die Bestellungen im Online-Handel. Auch im ländlichen Raum nehmen diese weiter zu. Der regionale Strukturwandel trägt dazu bei, dass viele Menschen die gewünschten Produkte nicht in ihrer direkten Nähe kaufen können. Sie greifen auf Artikel in Online-Shops zurück, zumal die Auswahl im Internet riesig ist. Mit der Anzahl an Angeboten steigt jedoch auch die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt wichtige Tipps, wie man sich davor schützt.

Merkmale von Fake-Shops erkennen
Inzwischen lassen sich Fake-Shops kaum noch von seriösen Internethändlern unterscheiden. Gefälschte Webseiten und Produktfotos sind professionell gestaltet. „Häufig werden Verbraucher mit besonders günstigen Preisen angelockt“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wichtig ist, sich dadurch nicht zu einem schnellen Kauf hinreißen zu lassen, sondern die Webseite genau zu prüfen.“

Juristin Tatjana Halm rät zudem, in jedem Fall das Impressum des Händlers zu überprüfen. Fehlt es ganz oder gibt es die Firma nicht unter der angegebenen Adresse, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Auch die Internetadresse kann ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein. „Ist sie gänzlich unverständlich oder passt sie nicht zum Inhalt der Webseite, sollten Käufer von einer Bestellung absehen“, so Tatjana Halm.

Ist als Zahlungsart nur Vorkasse möglich, kann dies ebenfalls ein Zeichen für einen Fake-Shop sein. Am sichersten ist die Zahlung per Rechnung. Diese muss erst beglichen werden, wenn man die gewünschte Ware tatsächlich erhalten hat.

Tipps für Opfer von Fake-Shops
Bei der schnellen Bestellung im Internet kann es passieren, dass der Bestellvorgang abgeschlossen wird und erst hinterher fällt auf, dass etwas nicht stimmt. „Wenn Verbraucher bereits gezahlt haben, sollten sie so schnell wie möglich ihre Bank kontaktieren“, rät Tatjana Halm. Es ist denkbar, dass die Bank eine Überweisung noch stoppen kann.

Weitere Tipps sind in den Erklärvideos des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ unter www.verbraucherzentrale.de/laendliche-raeume/videos zu finden. Das Bundesprojekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Für individuelle Fragen können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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