Verbraucherrecht in einfacher Sprache

Pressemitteilung vom
Weltflüchtlingstag: Verbraucherzentrale Bayern startet neues Angebot
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern startet anlässlich des Weltflüchtlingstags ein neues Angebot. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Vorträge zu verbraucherrechtlichen Alltagsthemen in einfacher Sprache an. Dabei wird langsamer gesprochen, die Sätze sind kürzer und Fachbegriffe werden seltener verwendet und genauer erklärt. Damit wird es für Menschen aus anderen Herkunftsländern einfacher, ihre Rechte im deutschen Verbraucheralltag kennenzulernen und auch durchzusetzen.

Vortragsthemen sind unter anderem das Umtauschrecht, Garantie und Gewährleistung. Beim Themenkomplex Versicherungen erfahren die Teilnehmer, welche davon in Deutschland wirklich wichtig sind. Zu Rechnungen und Mahnbescheiden werden unter anderem Fragen geklärt wie „Muss ich zahlen, auch wenn ich nichts bestellt habe?“

Die Vorträge sind geeignet für Menschen mit Grundkenntnissen in Deutsch oder mit Deutschkenntnissen auf A2-/B1-Niveau. Die Vorträge sind kostenfrei und werden online oder in Präsenz durchgeführt.

Interessierte Organisationen, die Vorträge der Verbraucherzentrale Bayern in einfacher Sprache anbieten möchten, können sich melden unter info@vzbayern.de.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.