Rundfunkbeitrag: Wer umzieht, muss sich ummelden

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern hilft bei Fragen

Die Verbraucherzentrale Bayern hilft bei Fragen

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Wer umzieht, muss an vieles denken. Neben der An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sollte auch der Rundfunkbeitrag nicht vergessen werden. "Mieter oder Wohnungsbesitzer, die ihre Unterkunft wechseln, sind verpflichtet, die Änderung unaufgefordert beim Beitragsservice anzuzeigen", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Einzug stattgefunden hat. Der Beitrag kostet pro Wohnung 17,50 Euro monatlich. "Der Beitragsservice gleicht seine Daten in regelmäßigen Abständen mit denen der Einwohnermeldeämter ab", weiß die Rechtsexpertin. "Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Verbraucher die Meldung beim Beitragsservice besser umgehend vornehmen."

Nicht vergessen werden darf, die bisherige Wohnung abzumelden. Rundfunkteilnehmer, die das versäumen, müssen ebenfalls mit doppelten Zahlungen und Nachforderungen rechnen. Denn die Abmeldung wird erst zum Ende des Monats wirksam, in dem sie dem Beitragsservice zugegangen ist. Für An- und Abmeldungen oder Änderungen stellt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de Formulare zur Verfügung. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Die Adressen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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