Rückforderungen bei Schiffsfonds und Co kritisch hinterfragen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Ansprüche individuell prüfen <br/>
zu lassen

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Ansprüche individuell prüfen <br/>
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Wer in eine unternehmerische Beteiligung investiert hat, kann ein böses Erwachen erleben. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, fordert die Gesellschaft an die Anleger gezahlte Ausschüttungen oftmals zurück. Das gleiche gilt, wenn eine Insolvenz droht. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass aktuell die Anleger des Schiffsfonds DS Rendite Fonds Nr. 117 zur Rückzahlung aufgefordert werden. "Eine solche sogenannte Nachschusspflicht gegenüber einer Gesellschaft besteht generell aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die nicht immer erfüllt sind", betont Matthias Schmid von der Verbraucherzentrale Bayern. "Die Regelung im Gesetz und die Rechtsprechung stellen strenge Anforderungen", so der Jurist weiter. Oftmals müsse auch der Gesellschaftsvertrag unter die Lupe genommen werden.

Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern wird der Anspruch in manchen Fällen unberechtigt geltend gemacht. Die Verbraucherschützer raten deshalb, eine individuelle Prüfung vorzunehmen und sich nicht von einer knappen Frist unter Druck setzen zu lassen. "Wenn ein Anleger ein Schreiben erhält, mit dem er zur Zahlung aufgefordert wird, sollte er sich rechtlich beraten lassen" empfiehlt Matthias Schmid. Auch die Verbraucherzentrale Bayern bietet Rechtsberatung zu Geldanlagen an. Informationen sind erhältlich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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