Urlaubsbuchung über Reiseplattformen: Wer haftet bei Ärger?

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten Vertragspartner und Reisekonditionen kennen
Off

Palmen, türkisfarbenes Meer und ein perfektes Strandresort – nach nur wenigen Klicks steht dem Traumurlaub nichts mehr im Wege. Inzwischen buchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Urlaub über Reiseplattformen. Doch immer wieder kommt es dabei zu Problemen: Der Flug fällt aus, die Unterkunft ist verschmutzt oder der Mietwagen steht nicht wie gebucht zur Verfügung. Für Reisende ist es häufig schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. Denn sowohl Plattform als auch Reiseanbieter versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen jeweils auf den anderen. „Bei Haftungsfragen ist es wichtig zu wissen, wer der richtige Ansprechpartner ist“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bereits bei der Reisebuchung sollte man deshalb genau auf den Vertragspartner und die Konditionen der Reise achten.“

Pauschal- oder Individualreise?

Der richtige Ansprechpartner richtet sich danach, ob der Verbraucher eine  Pauschal- oder eine Individualreise gebucht hat. Bei einer Pauschalreise erhält man das komplette Urlaubspaket inklusive Transport, Hotel, Verpflegung und möglicher Reiseleitung aus einer Hand. Kommt es zu Problemen, muss man alle Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Bucht man Flug, Unterkunft und Mietwagen hingegen einzeln, gibt es für jeden Teil einen anderen Vertragspartner, an den man sich bei Problemen wenden muss. Die Plattform, über die gebucht wird, ist meist nur Vermittler und daher für die Leistungen nicht verantwortlich. „Die Art der Reise ist sicherlich Geschmackssache. Wichtig ist jedoch, diese Entscheidung bewusst zu treffen und sich bereits im Vorfeld zu informieren, wer der oder die Ansprechpartner bei eventuellen Problemen sind“, rät Zeller.

Weitere Tipps zur Reisebuchung können im Podcast „Die Verbraucherhelden": "Das kleine Reise-Einmaleins - Was sind meine Rechte?“, nachgehört werden – überall dort wo es Podcasts gibt. Auch eine individuelle Beratung ist möglich. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.