Rechtzeitig zum Start in die Feriensaison ist die Streikgefahr in der Reisebranche weitgehend gebannt. Dann kann dem wohlverdienten Urlaub in der Sonne ja nichts mehr im Weg stehen – oder doch? Leider können auch andere aktuelle Ereignisse, wie etwa eine Schlechtwetterfront Urlaubern einen Strich durch die Rechnung machen.
Frau Zeller, wie können sich Reisende vor Ärger schützen?
Natürlich sind Wetterereignisse wie Überschwemmungen oder Waldbrände, wie etwa letztes Jahr in Griechenland, nicht vorhersehbar. Urlauber sollten sich am besten im Vorfeld erkundigen, an wen sie sich im Ernstfall wenden können.
Und wer ist bei Problemen der richtige Ansprechpartner?
Wichtig ist zunächst, welche Art von Urlaub man gebucht hat. Ist es ein Pauschalurlaub oder reist man individuell? Denn wenn etwas vor oder während der Reise schief geht, gibt es hier wesentliche Unterschiede bei der Problemlösung.
Was genau ist der Unterschied zwischen Individual- und Pauschalreise?
Bei einer Individualreise buchen Reisende alle Bestandteile getrennt. Flug, Hotel und etwa der Mietwagen sind dann unabhängig voneinander bei verschiedenen Anbietern gebucht. Das bedeutet, dass man sich bei Ärger oder Schwierigkeiten auch an jeden Anbieter einzeln wenden muss. Anders sieht es bei einer Pauschalreise aus. Hier wird die Buchung zentral durch einen Reiseveranstalter organisiert. Dieser ist dann auch der Ansprechpartner für alle Leistungen.
Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Nehmen wir zum Beispiel an, der Flug ist stark verspätet. Reisende, die individuell gebucht haben, müssen sich nun selbst um die Umbuchung oder Stornierung von Hotels und Mietwagen kümmern. Bei Pauschalreisen kümmert sich der Reiseveranstalter stellvertretend für die Urlauber. Er organisiert zum Beispiel eine alternative Unterkunft. Außerdem entstehen den Reisenden keine zusätzlichen Kosten, da sie als Kunden Anspruch auf die Ersatzleistungen haben.
Woran kann ich erkennen, ob ich pauschal oder individuell reise?
Falls man unsicher ist, ob man pauschal oder individuell unterwegs ist, empfehle ich einen Blick auf die Rechnung. Wenn die gesamte Reise bei einem Anbieter oder Reisebüro bezahlt wurde, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Hat man mehrere Rechnungen erhalten, spricht Vieles für Einzelbuchungen. Und wenn es nach dem Urlaub noch Klärungsbedarf gibt, hilft unsere Flugärger-App weiter. Verbraucher können in diesem Online-Tool ihre Ansprüche auf Entschädigung schnell und einfach berechnen.
Bei individuellen Fragen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.