Flugchaos in den Sommerferien – Welche Rechte haben Reisende?

Pressemitteilung vom
Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, im Interview
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Verspätungen, Verschiebungen und Flugausfälle: Kurz vor Beginn der Sommerferien herrscht Chaos auf fast allen Flughäfen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert: Was tun, wenn der Flug um mehrere Stunden verlegt oder sogar komplett gestrichen wird? Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, weiß, welche Rechte Reisende haben.

Frau Zeller, darf die Fluggesellschaft einen Flug einfach streichen oder die Zeiten ändern?
Die Airlines haben sich vertraglich dazu verpflichtet, die Reisenden zu einem bestimmten Zeitpunkt von A nach B zu fliegen. Die meisten Fluggesellschaften behalten sich in ihren Beförderungsbedingungen jedoch Änderungen vor. Es ist also erlaubt, dass Flugzeiten nach der Buchung auch kurzfristig geändert werden. Der Flug kann grundsätzlich auch immer von der Airline gestrichen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass Reisende dann gewisse Rechte haben. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Fluggesellschaft den Flug verschiebt oder streicht, haben sie einen Anspruch auf Erstattungen. Gegebenenfalls können Fluggäste sogar Schadensersatz gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. In beiden Fällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese ist zumindest auf Flüge anwendbar, die von einer Airline mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt werden. Auch alle Flüge, die innerhalb der EU starten, fallen darunter.

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn der Flug annulliert wurde? Das gebuchte Hotel lässt sich meist nicht so kurzfristig absagen.
Verbraucher können dann zwischen der Erstattung des Flugticketpreises und einer Umbuchung durch die Airline wählen. Der Ersatzflug durch die Airline darf keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wenn die Fluggesellschaft keine alternative Beförderung anbietet, hat der Reisende die Möglichkeit, eigenständig einen Ersatzflug zu buchen. Die Mehrkosten kann er von der Airline einfordern. Ist die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich und kann das Hotel nicht mehr kostenfrei storniert oder die erste Nacht nicht wie geplant genutzt werden, können die Kosten von der Airline verlangt werden.

Erfahren Reisende kurzfristig von dem Flugausfall, also weniger als vierzehn Tage vor Abflug, steht ihnen unter Umständen eine Ausgleichszahlung zu. Abhängig von der Strecke sind das zwischen 200 und 600 Euro. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Airline den Ausfall selbst verschuldet hat. Wenn der Flug etwa wegen schlechtem Wetter abgesagt wurde, bekommen Reisende keine Ausgleichszahlung.

Welche Rechte haben Verbraucher, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, die Airline den dazugehörigen Flug aber annulliert oder verschiebt?
Hier ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Verbraucher können dann aufgrund eines Reisemangels den Reisepreis mindern. Wird der Urlaub dadurch erheblich beeinträchtigt, kann der Reisevertrag gekündigt werden. Ganz grundsätzlich kann auch Schadensersatz verlangt werden, wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Was können Reisende tun, damit der Sommerurlaub 2022 klappt?
Wer bereits gebucht hat, sollte informiert bleiben und regelmäßig den Flugstatus überprüfen. Außerdem empfehle ich, rechtzeitig am Flughafen zu sein. Wer von Flugausfällen und Verspätungen betroffen ist, kann mit der Flugärger-App der Verbraucherzentralen herausfinden, welche Rechte ihm zustehen und wie hoch eine mögliche Entschädigung ist. Die App kann ganz einfach aufs Handy geladen werden. Dann müssen nur noch die jeweiligen Flugdaten eingegeben werden.

Verbraucher, die jetzt noch ihren Sommerurlaub buchen möchten, sollten flexibel sein. Wichtig ist es, verschiedene Angebote hinsichtlich Preis und Leistungen zu vergleichen. Wichtig ist auch, darauf zu achten, welchen Tarif man bucht – kostenfrei stornierbar oder nicht stornierbar.

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