Das Angebot an vermeintlich gesundem Essen zum Mitnehmen wächst rasant, doch viele Produkte enthalten unerwartet viel Zucker. Das ergab ein Marktcheck, in dem 17 Anbieter wie McDonald‘s, Yorma‘s, Dean & David und andere untersucht wurden. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert deshalb eine verpflichtende Kennzeichnung der Nährwerte bei Restaurantketten sowie Mensen und Kantinen.
Pflanzliche Burger, asiatische Bowls oder Superfood-Salate: Fast-Food-Ketten und andere Anbieter aus der Systemgastronomie bieten eine Vielzahl an standardisierten Gerichten als schnelle und gleichzeitig gesunde Mahlzeit an. Werbeversprechen wie „ganz natürlich" und „ohne Zusatzstoffe" verlocken zum Kauf. Viele Verbraucher kaufen diese Produkte mit dem guten Gefühl, sich eine gesunde und vollwertige Mahlzeit zu gönnen. Doch etliche als gesund angepriesene Speisen zum Mitnehmen enthalten überraschend viel Zucker.
Elf Zuckerwürfel im Salat
Die Verbraucherzentrale Bayern hat in einer Stichprobe 16 vermeintlich gesunde „to go“-Gerichte untersucht. Dabei wurden pflanzliche Burger und Sandwiches sowie Salate und Bowls von Subway, Pommes Freunde und anderen Anbietern auf ihren Zuckergehalt überprüft. Spitzenreiter war der „Zickensalat“ von Peter Pane mit 34 Gramm Zucker pro Portion, was einer Menge von etwa elf Zuckerwürfeln entspricht. In der Kategorie Burger und Sandwiches schwankten die Zuckermengen zwischen 8,2 Gramm pro Portion („Veggie King“ von Burger King) und 13,3 Gramm pro Portion („Veganes Italian Antipasti Sandwich“ von Starbucks). „Ein vermeintlich gesunder Snack für die Mittagspause kann so schon einen erheblichen Teil der empfohlenen Tageshöchstmenge an Zucker liefern“, sagt Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Nährwertangaben vor Ort nur teilweise verfügbar
Immerhin 15 von 17 Anbietern stellen ihren Kunden online Nährwertangaben zur Verfügung. Oft sind die Angaben auf den Webseiten aber erst nach mehreren Klicks zu finden und die Produkte nur einzeln abrufbar. Das erschwert den Vergleich der Produkte. Vor Ort konnten sich die Testkäufer am Tag des Testkaufs bei neun von 17 überprüften Restaurants über die Nährwertangaben informieren. Ein Anbieter – My Indigo – macht weder vor Ort noch im Internet Angaben zu den Nährwerten seiner Produkte.
Verbesserte Kennzeichnung nötig
In der Gastronomie gibt es bislang keine Pflicht, Nährwerte zu kennzeichnen. Detaillierte Nährwertangaben sind jedoch wichtig, um die Qualität von Speisen besser einschätzen zu können. „Die Pflicht, Nährwerte anzugeben, sollte deshalb auf Speisen in der Systemgastronomie sowie in Mensen und Kantinen ausgeweitet werden“, so Saumweber. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, den Nutri-Score auf „to go“-Gerichte auszuweiten. Der Nutri-Score würde es Kunden ermöglichen, vor Ort Nährwertprofile innerhalb einer Produktgruppe schnell zu vergleichen. Zusätzlich hätte die Gastronomie durch den Nutri-Score einen Anreiz, ihre Rezepturen auf deren ernährungsphysiologische Qualität hin zu prüfen und zu verbessern.
Mehr Informationen zum Marktcheck und die Produktübersicht sind hier zu finden.
Anmerkung der Verbraucherzentrale Bayern vom 11.4.2024:
Nach Veröffentlichung des Marktchecks informierte die Restaurantkette Peter Pane die Verbraucherzentrale Bayern, dass die Angabe zum Zuckergehalt des „Zickensalats“ auf der Website von Peter Pane falsch gewesen sei. Der tatsächliche Zuckergehalt des „Zickensalats“ ist demnach nicht 34 Gramm, sondern lediglich 23 Gramm. Die Information im Marktcheck bezog sich auf die Unternehmenswebsite von Peter Pane sowie deren unternehmenseigene Nährwerttabelle. Diese wurde der Verbraucherzentrale Bayern im Rahmen einer Anbieterbefragung im Januar 2024 zugeschickt. Peter Pane hat die Angabe zum Zuckergehalt des „Zickensalats“ inzwischen auf seiner Website korrigiert.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.