Nahrungsergänzungen gegen Gelenkbeschwerden: von wirkungslos bis riskant

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de
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Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Wirkung ist nicht nachgewiesen

Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Jutta Saumweber von der Verbraucherzentrale Bayern. Bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte fanden die Verbraucherzentralen gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht nach Auffassung der Verbraucherschützer auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte. Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.

Gesetzliche Höchstmengen fehlen

Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt. An dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Die Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrieben sind“, erläutert Jutta Saumweber.

Risiken und Nebenwirkungen

Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle

Um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, setzen sich die Verbraucherzentralen für strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel ein. Die Forderungen im Einzelnen:

Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.

Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in größerem Umfang zu ahnden.

Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.

Der Gesetzgeber soll Höchstmengen für Glucosamin und Chondroitin in Nahrungsergänzungsmit-teln festlegen und die zuständigen Überwachungsbehörden müssen Verstöße ahnden.

Verbraucher sind besser über mögliche Risiken und wirksame Alternativen aufzuklären. Dazu gehört, Übergewicht zu vermeiden und sich regelmäßig zu bewegen.

 

Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen im Internet unter

http://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/nahrungsergaenzungen-gelenkbeschwerden

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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