Geschirr aus Bioplastik – ist die Verwendung sicher?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier
Off

Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe freisetzen, die dann in das Essen übergehen. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte 48 Küchenutensilien aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.

Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden häufig ergänzt mit Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch oft unklar. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, was sie benutzen. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt werden, anstatt unspezifische Begriffe wie `pflanzenbasiert´ oder `Bioplastik´ zu verwenden”, fordert Jutta Saumweber, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern. 

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Jutta Saumweber. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben werden oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, so die Expertin. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.”

Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung

Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, betont Jutta Saumweber. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einige Symbole sind schwer zu verstehen oder zu lesen. „Wir würden uns wünschen, dass einheitliche Piktogramme gesetzlich vorgeschrieben sind“, so die Referatsleiterin.

Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Für einige Verbraucher spielt der Nachhaltigkeitsaspekt eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Angaben wie „biobasiert", „umweltfreundlich", „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen der Verbraucher zu vermeiden, müssen klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung so schnell wie möglich im nationalen Recht verankert werden”, fordert Jutta Saumweber.

Hintergrund

In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet. 
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte hier
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.