Fleischwerbung: Was erwarten Verbraucher?

Pressemitteilung vom
Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt: Es braucht mehr Transparenz und klare Regeln, wenn es um artgerechte Tierhaltung geht
Off

Wie schätzen Verbraucher die Werbung von Fleisch ein? Diese und andere Fragen sind Teil einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen. Laut Befragung vertrauen viele Verbraucher darauf, dass als „artgerecht“ oder mit „Tierwohl“ beworbenes Fleisch aus artgerechter Tierhaltung stammt, selbst wenn keine klaren Kriterien genannt werden. Tatsächlich vermittelt die Werbung aber oft ein falsches Bild. Für mehr Transparenz und Verlässlichkeit fordern die Verbraucherzentralen, dass der Handel in der Werbung wahre und für Verbraucher nachvollziehbare Informationen liefert

„Werbung mit verlässlichen Informationen zu Fleisch aus tiergerechter Haltung ist rar. Verbraucher können nicht überprüfen, was hinter den Werbeaussagen steckt“, kritisiert Jutta Saumweber von der Verbraucherzentrale Bayern. So erfüllen Fleischprodukte, die unter dem Slogan „Herzenssache Geflügel…aus artgerechterer Tierhaltung/Initiative Tierwohl“ beworben werden nur minimal mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch etwa die Hälfte der Befragten erwartet, dass die Fleischprodukte aus artgerechterer Haltung stammen. Bei einer Werbung für tatsächlich tiergerechter erzeugte Produkte sieht das Ergebnis ähnlich aus. Die Verbraucherzentralen beanstanden, dass aus der Masse an Werbebotschaften die aussagekräftigen Informationen nicht herausgefiltert werden können.

Haltungskennzeichnungen des Handels sind weitgehend unbekannt
2018 haben mehrere Handelsketten eigene, vierstufige Haltungskennzeichnungen für Frischfleisch ihrer Eigenmarken von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten in der Selbstbedientheke eingeführt. Die Skala reicht von Stufe 1 „Stallhaltung nach gesetzlichem Standard“ bis Stufe 4 „Bio“ beziehungsweise „Premium“-Standard. Wie die Umfrage zeigt, ist diese Klassifizierung jedoch weitgehend unbekannt. Nur 17 Prozent der Befragten geben an, die Haltungskennzeichnung auf Fleischpackungen schon einmal gesehen zu haben. Die Stallhaltung nach gesetzlichem Standard stößt bei den Befragten auf wenig Vertrauen: 80 Prozent stufen diese Tierhaltung eher nicht oder auf keinen Fall als artgerecht ein.

Verbraucher suchen Orientierung beim Einkauf von Fleisch
Ohne die vorhandene Kategorisierung zu kennen, hält über die Hälfte (55 Prozent) der Befragten eine Haltungskennzeichnung für eher hilfreich beziehungsweise sehr hilfreich für den Kauf von Fleisch aus tiergerechter Haltung. Bei den Jüngeren unter 45 Jahren meinen das sogar fast drei Viertel. „Das zeigt, dass Verbraucher beim Einkauf von Fleisch Orientierung suchen“, so Jutta Saumweber. Der Handel hat für dieses Jahr eine Vereinheitlichung der Haltungskennzeichnung angekündigt. „Die ist zwar zu begrüßen. Sie ersetzt aber nicht ein glaubwürdiges und verlässliches staatliches Tierwohlkennzeichen“, betont Jutta Saumweber. Aktuell hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Kriterien für ein staatliches Tierwohlkennzeichen bei Schweinefleisch vorgestellt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist das neue dreistufige Tierwohlkennzeichen in der Stufe 2 und 3 ein Schritt in Richtung mehr Wohl für die Tiere. „Die Einstiegsstufe 1 ist allerdings deutlich zu niedrig, um von mehr Tierwohl zu sprechen“, sagt Jutta Saumweber.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zur Umfrage sind abrufbar unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/umfrage-fleischwerbung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.