Fleisch aus besserer Tierhaltung: Die Auswahl ist gering

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Haltungskennzeichnung
Off

Das Wichtigste in Kürze:
- Weniger als zehn Prozent des Fleischangebots in Supermärkten und Discountern stammt von Tieren aus deutlich besseren Haltungsbedingungen.
- Alte und neue Haltungskennzeichnungen sorgen für Verwirrung beim Einkauf.
- Die Haltungskennzeichnung des Handels ist ein guter Ansatz, aber kein Garant für mehr Tierwohl.

Tierwohl ist in aller Munde. Fleisch aus tiergerechterer Haltung kann jedoch kaum auf dem Teller von Verbrauchern landen, denn Supermärkte und Discounter bieten in diesem Segment nur ein geringes Angebot.

Seit April 2019 kennzeichnen acht Handelsunternehmen Fleischprodukte einheitlich mit dem Siegel „Haltungsform“. Das ist ein vierstufiges, freiwilliges Label für verschiedene Haltungsbedingungen. In einem nicht repräsentativen Marktcheck in 14 Bundesländern haben die Verbraucherzentralen im Mai und Juni geprüft, wie es um das Fleischangebot in den einzelnen Haltungsstufen bestellt ist. Das Ergebnis der 1.631 Produkte mit Haltungskennzeichnung war ernüchternd.

Fleisch aus deutlich besserer Tierhaltung ist selten zu finden
„Weniger als 10 Prozent des Fleischangebotes waren mit Stufe 3 und 4 gekennzeichnet. Diese stehen für deutlich bessere Haltungsbedingungen“, so Jutta Saumweber, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei  der Verbraucherzentrale Bayern. „Das ist viel zu wenig und schränkt die Auswahl beim Einkauf ein.“ Bei Haltungsstufe 4 handelte es sich fast ausschließlich um Bio-Fleisch. Etwa ein Drittel der Produkte (33,8 Prozent) stammte aus der Haltungsform 2. Das war in der Regel Geflügelfleisch. Hier liegen die Anforderungen nur wenig über dem Mindeststandard. Mehr als die Hälfte des Fleischangebots (56,3 Prozent), überwiegend Schwein und Rind, waren mit der Haltungsform Stufe 1 gekennzeichnet. Das entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard.

Label-Wirrwarr mit alter und neuer Haltungskennzeichnung
Zwei Monate nach Einführung des neuen, einheitlichen Kennzeichnungssystems ist immer noch ein Drittel der Produkte nach den alten, händlerspezifischen Modellen gekennzeichnet. „Das ist nicht transparent, sondern verwirrt beim Einkauf“, kritisiert Jutta Saumweber.

Transparenz und Verfügbarkeit verbessern
„Wenn Händler ihrer Kundschaft mehr Durchblick bieten wollen, müssen sie konsequent mit der ‚Haltungsform‘ kennzeichnen“, so die Ernährungswissenschaftlerin. Um die Wahlfreiheit zu verbessern, sollte Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch auch in den Haltungsformen 3 und 4 gut verfügbar sein. Davon sind die Handelsketten derzeit weit entfernt und geben bisher auch keine Anreize, die zu einer Verbesserung des Angebots in diesen Stufen führen.

Der Bericht und weitere Informationen zum Marktcheck sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/haltungsform.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.