Illegales Streamen von Filmen verstößt gegen das Urheberrecht

Pressemitteilung vom
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Klarheit

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Klarheit

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Bislang galt das Streamen von Filmen und Serien aus dem Internet als rechtliche Grauzone. Nun sorgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem aktuellen Urteil (Az. C-527/17) für Klarheit. Das Streamen von Filmen und Serien aus unzulässigen Quellen soll nun als Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet werden. "Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis Nutzer illegaler Angebote mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir gehen davon aus, dass abmahnende Kanzleien in naher Zukunft über eine Software verfügen werden, mit der sie Anschlussinhaber ermitteln können."

Verbraucher müssen immer dann damit rechnen, dass es sich um rechtswidrige Filme handelt, wenn diese gerade erst im Kino angelaufen sind, gleichzeitig aber schon zum Streamen angeboten werden. "Auch wenn Filme in Deutschland noch keine Premiere hatten, sind Kopien davon im Internet garantiert nicht erlaubt", so Tatjana Halm. Die Rechtsexpertin empfiehlt, legale und vertrauenswürdige Anbieter auf dem Markt zu nutzen. Sie ermöglichen das Streamen von Filmen und Serien meist preisgünstig und mit großer Auswahl. Wer von einer Abmahnung betroffen ist, kann sich an die Online-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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