Was tun, wenn jemand stirbt?

Pressemitteilung vom
Ratgeber der Verbraucherzentralen zu Trauerfällen
Off

Was geschieht im Trauerfall? Welche Unterlagen sind wichtig und wer muss über den Todesfall informiert werden? Was kostet die Bestattung? Stirbt ein geliebter Mensch, sitzt der Schmerz über den Verlust tief. Wichtige Entscheidungen müssen trotzdem getroffen werden – und das meist unter Zeitdruck. „Nicht zu unterschätzen sind auch die oft erheblichen finanziellen Folgen“, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Eine praktische Hilfestellung mit vielen Beispielen und Tipps bietet der neu erschienene Ratgeber der Verbraucherzentralen „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“. Auch wer bereits zu Lebzeiten für den Ernstfall vorsorgen möchte, findet in der komplett überarbeiteten Neuauflage des Buchs eine ausführliche Checkliste. Für 16,58 Euro (Preis bis 31.12.2020) kann der Ratgeber im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter der Telefonnummer (0211) 38 09 555 versandkostenfrei bestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall
Handbuch für den Trauerfall
Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.