Die Verbraucherzentralen bieten in ihrer Serie „Selbstbestimmt“ jetzt auch eine Online-Vorsorgevollmacht und eine Online-Betreuungsverfügung an. Damit kommen sie dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer des Patientenverfügungs-Tools nach. Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht bereits seit November 2021 mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Grundlage für die Angebote sind Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat. Die Angebote der Verbraucherzentralen sind kostenfrei erreichbar über: www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt
Mit Hilfe des neuen Online-Services können Verbraucher interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.
„Bei Vorträgen rund um das Thema Nachlass und Vorsorge stellen wir immer wieder großes Interesse an den Vorsorgeverfügungen fest. Viele Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben oft auf halber Strecke stehen. Wir hoffen, dass die Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und es Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“, sagt Simone Rzehak, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Hintergrund
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht auch kontrolliert.