Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld, Sachleistungen oder Betreuung erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer über eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof.
Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen. „Die Erklärungen machen die Anwendung gut verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das Online-Tool finden Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/pflegegradrechner
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-bayern.de/der-weg-zum-pflegegrad. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.