Gericht untersagt Kleidertauschportal Zamaro unlautere Abofalle

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern reagiert auf zahlreiche Beschwerden

Verbraucherzentrale Bayern reagiert auf zahlreiche Beschwerden

Off

Die Firma Zamaro GmbH muss Nutzer ab sofort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Laufzeit und Preis ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaften informieren. Das hat das Landgericht München II jetzt im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az. 2 HK O 2730/16). Die Verbraucherschützer hatten die bayerische Firma im Juni abgemahnt. "Die Zamaro GmbH arbeitet mit unzulässigen Geschäftspraktiken", sagt Annika Grimme, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Es handelt sich hier um eine typische Abofalle." Das Kleidertauschportal war nicht bereit, ihr unseriöses Geschäftsgebaren einzustellen, weshalb die Verbraucherzentrale Bayern eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkte.

"Mit der Abmahnung haben wir auf zahlreiche Beschwerden reagiert, die in den letzten Wochen bei uns eingegangen sind", sagt die Rechtsexpertin. Die Masche der Zamaro GmbH war für Nutzer nur schwer zu durchschauen: Nach ihrer Registrierung erhielten sie hundert Punkte gutgeschrieben. Damit konnten die User die im Webshop angebotene gebrauchte Ware kostenlos bestellen. Es sollten nur Versandkosten anfallen. Die Nutzer wurden deshalb gebeten, ihre Daten für den Bankeinzug anzugeben. Im Bestellvorgang der Kleidungsstücke verbarg sich allerdings eine Abofalle. Mit dem Absenden ihrer Daten schlossen die Verbraucher nichtsahnend eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Zamaro GmbH ab - zu einem Gesamtpreis von 384 Euro. "Geschädigte sollten den unberechtigten Abbuchungen unbedingt widersprechen, denn durch diese unseriösen Geschäftspraktiken ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen", erklärt Annika Grimme. Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.