Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut

Pressemitteilung vom
Bayerische Hauseigentümer zu 59 Prozent weiter ohne Elementarschadenversicherung
Off

Im Mai und Juni 2013 versanken weite Teile Bayerns im Hochwasser. Nach tagelangem Regen fluteten aufgestaute Flüsse zahlreiche Landstriche und raubten vielen Haus und Hof. Unter den besonders schlimm betroffenen Gebieten war der Deggendorfer Ortsteil Fischerdorf, wo das Wasser bis zu vier Meter hoch stand.

Mehr als 500 Flutopfer versammelten sich rund zwei Wochen nach der Katastrophe in der Stadthalle Deggendorf, die meisten aus dem Ortsteil Fischerdorf. „Sie hatten furchtbare Wochen der Erschöpfung hinter sich“, sagt Sascha Straub, der damals als Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern vor Ort war. „Jeder berichtete von überschwemmten Straßen, zerstörten Gebäuden und verlorenem Hausrat. Dazu der allgegenwärtige Geruch des Heizöls aus den gebrochenen Tanks.“

Die Betroffenen hatten drängende Fragen vor allem zu Versicherungen, Soforthilfen und einem Härtefonds. „Doch große Zusagen konnten damals nicht gemacht werden – es gab nur die Ansage, dass staatliche Hilfen die Gesamtschäden nicht würden decken können“, erinnert sich Sascha Straub.

Elementarschadenversicherung wichtiger denn je

Glück im Unglück hatte, wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatte. Dies waren zum Zeitpunkt des Hochwassers jedoch weniger als 20 Prozent der Betroffenen – ein Anteil, der der damaligen Versicherungsabdeckung in Bayern in etwa entsprach. Mittlerweile hat sich dieser Wert auf rund 41 Prozent verbessert, liegt jedoch weiter unter dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig steigt die Zahl schwerer Unwetterereignisse. Die Bedrohungslage hat sich so verschärft, dass sich der Bundesrat für eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ausgesprochen hat.

„Versicherer setzen zwar weiter auf Freiwilligkeit, viele wollen aber künftig keine Wohngebäudeversicherungen ohne Elementarschutz für Neuverträge mehr anbieten“, weiß Sascha Straub. „Neubauten in Überschwemmungsgebieten können künftig möglicherweise gar nicht mehr versichert werden.“ Prävention sei daher wichtig: „Wer hochwassersicher baut, kann seine Versicherbarkeit verbessern.“

Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung benötigen oder individuelle Fragen zu diesem Thema haben, können sich bei der Verbraucherzentrale Bayern individuell und unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherschutz-Experten ermitteln dabei den individuellen Versicherungsbedarf, prüfen bestehende Versicherungspolicen, überprüfen Versicherungsangebote und unterstützen bei der Kündigung bestehender Policen.

Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern und im kostenlosen E-Book „Unwetter Gebäude-Check“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.