Seit Herbst 2020 und Frühjahr 2021 laufen die Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern gegen die Sparkasse Nürnberg und gegen die Stadtsparkasse München. Laut vzbv sollen beide Sparkassen ihren Kunden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt und Sparverträge unrechtmäßig gekündigt haben.
Zuletzt hatte das Bayerische Oberste Landesgericht ein Gerichtsgutachten zu Einzelfragen des Themas Zinsanpassung in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun seit Ende März 2023 vor. Seither konnten die Parteien zu dem Gutachten Stellung nehmen. Die Entscheidungen des Gerichts stehen jedoch weiterhin aus. Eine Anmeldung zu den Klagen ist nicht mehr möglich.
Gehemmte Verjährung durch Klageteilnahme
„Während die Klage läuft – und auch noch sechs Monate danach – ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Das bedeutet: Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, müssen sich wegen der Verjährung keine Sorgen machen – auch wenn sich das Verfahren hinzieht.“ Wichtig sei, dass man die schriftliche Bestätigung des Bundesamtes für Justiz über die Eintragung ins Klageregister mit einem Geschäftszeichen erhalten habe.
Eine Entscheidung durch das Bayerische Oberste Landesgericht bedeutet jedoch nicht zwingend ein Ende der beiden Klagen. Sobald das Gericht sein Urteil gesprochen hat, wäre noch eine Revision durch eine oder beide Parteien möglich. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt werden.
Verbraucher, die Fragen zu den laufenden Verfahren haben, können das Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter 089 / 55 27 94 200 nutzen. Es ist immer dienstags von 9 bis 12 Uhr besetzt.