Weiterhin kein Urteil zu Klagen gegen Münchner und Nürnberger Sparkassen

Pressemitteilung vom
Verfahren werden zur Geduldsprobe für Verbraucher
Off

Seit Herbst 2020 und Frühjahr 2021 laufen die Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern gegen die Sparkasse Nürnberg und gegen die Stadtsparkasse München. Laut vzbv sollen beide Sparkassen ihren Kunden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt und Sparverträge unrechtmäßig gekündigt haben.

Zuletzt hatte das Bayerische Oberste Landesgericht ein Gerichtsgutachten zu Einzelfragen des Themas Zinsanpassung in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun seit Ende März 2023 vor. Seither konnten die Parteien zu dem Gutachten Stellung nehmen. Die Entscheidungen des Gerichts stehen jedoch weiterhin aus. Eine Anmeldung zu den Klagen ist nicht mehr möglich.

Gehemmte Verjährung durch Klageteilnahme

„Während die Klage läuft ­– und auch noch sechs Monate danach – ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Das bedeutet: Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, müssen sich wegen der Verjährung keine Sorgen machen ­– auch wenn sich das Verfahren hinzieht.“ Wichtig sei, dass man die schriftliche Bestätigung des Bundesamtes für Justiz über die Eintragung ins Klageregister mit einem Geschäftszeichen erhalten habe.

Eine Entscheidung durch das Bayerische Oberste Landesgericht bedeutet jedoch nicht zwingend ein Ende der beiden Klagen. Sobald das Gericht sein Urteil gesprochen hat, wäre noch eine Revision durch eine oder beide Parteien möglich. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt werden.

Verbraucher, die Fragen zu den laufenden Verfahren haben, können das Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter 089 / 55 27 94 200 nutzen. Es ist immer dienstags von 9 bis 12 Uhr besetzt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.