Was tun, wenn die Geldkarte im Urlaub gestohlen wird?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt praktische Tipps
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Für viele steht mit dem Urlaub die schönste Zeit des Jahres an. Doch schnell kann die Freude getrübt sein. Dann nämlich, wenn Girocard (früher EC-Karte) oder Kreditkarte verloren gehen oder gestohlen werden. Damit dies nicht zu einem finanziellen Schaden führt, hat Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin der Verbraucherzentrale Bayern, praktische Tipps:

  • Bei Verlust oder Diebstahl sollte die Karte sofort unter der Rufnummer 116 116 gesperrt werden. Wer aus dem Ausland anruft, muss die deutsche Vorwahl 0049 vorwählen oder kann die Nummer 0049 30 4050 4050 nutzen. Für die Kartensperrung benötigen Verbraucher die IBAN-Nummer ihres Kontos beziehungsweise die Kartennummer der Kreditkarte. Hilfreich ist es, vorbeugend einen Notfallzettel mit den entsprechenden Nummern zu erstellen und diesen an einem sichern Ort aufzubewahren. Mit der Kartensperrung können Dritte nicht mehr über das Konto verfügen.
  • Wurde die Karte gestohlen, sollten Verbraucher zudem eine Anzeige bei der Polizei vor Ort erstatten. Urlauber in Deutschland können den Kartenverlust außerdem über die Polizei bei Kuno melden. Kuno ist eine Kooperation zwischen Polizei und Einzelhandel, die Kartenmissbrauch vermeiden soll. Nutzt ein Betrüger eine bei Kuno gemeldete Karte, wird der Verkäufer an der Kasse über die Kartensperrung informiert. Der Kriminelle kann dann im Geschäft mit Karte und Unterschrift nicht mehr bezahlen.
  • Sollten Urlauber im Ausland tatsächlich einmal ohne ausreichendes Bargeld und ohne Zahlungskarten dastehen, haben sie die Möglichkeit, Zahlungsdienste wie Western Union, Azimo, Paypal oder Money Gram zu nutzen. Über diese Dienstleister können Angehörige Geld schicken.

Wer Fragen zum Thema hat, findet Rat und Unterstützung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die örtlichen Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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