Vorsicht vor Studienfinanzierung über private Anbieter

Pressemitteilung vom
Die Höhe der Verzinsung kann im Wucherbereich liegen
Off

Der Beginn des Wintersemesters 2021/22 rückt näher. Viele Studierende machen sich derzeit Gedanken, wie das kommende Semester finanziert werden soll. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch private Anbieter sogenannter Studien- oder Bildungsfonds bieten ihre Leistungen an. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn es handelt sich nicht um eine öffentliche Förderung. „Das Gegenteil ist der Fall“, warnt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Diese Angebote unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Es gilt, was vertraglich vereinbart wird und das birgt Gefahren.“

Die Anbieter finanzieren Studierende, die sehr gute Schulnoten mitbringen und ehrgeizig erscheinen. Zudem wählen sie Fachrichtungen, bei denen eine spätere Karriere sehr wahrscheinlich ist. „Sobald es um die Rückzahlung geht, kann es für Studierende jedoch teuer werden“, warnt Susanne Götz. Der Grund dafür liegt im vereinbarten Zinssatz. Dieser orientiert sich bei Studienfonds privater Anbieter nicht wie bei einem Bankkredit am Darlehensbetrag, sondern am späteren Bruttoeinkommen. Das bedeutet: Wer gut verdient zahlt viel zurück. „Der Vertrag lässt sich später schwer angreifen, auch wenn die Verzinsung im Wucherbereich liegt“, erläutert die Expertin. „Hier gelten nicht die gesetzlichen Regelungen wie für ein Verbraucherdarlehen“.

Beworben wie ein Studium

Ein weiteres Problem sieht Susanne Götz in den Vertragsbedingungen. Diese nennen sich „Förderrichtlinien“ und erwecken den Eindruck, es handele sich um eine Art Begabtenförderung wie bei einem Stipendium. Studierende rechnen deshalb möglicherweise nicht mit einer hohen Belastung nach Abschluss ihres Studiums. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die sogenannten Förderrichtlinien genau zu studieren. Ein Studienkredit bei der Bank oder die staatliche Förderung durch Bafög können die bessere Wahl bei der Finanzierung des Studiums sein.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Eine Terminvereinbarung ist möglich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.