Zu Semesterbeginn sind auf dem Universitätsgelände Promotionsstände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern allgegenwärtig. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kunden zu erschließen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Studierenden davon ab, Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen, die ihnen rund um das Hochschulgelände angeboten werden.
Studierende werden systematisch angelockt
Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei. Sie sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder Schulungen zu gängigen Softwareanwendungen locken“, so Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“
Produkte sind oft ungeeignet und teuer
Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Praxis, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Beitragsdynamisierung unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen an die Finanzvertriebe aus. So können derartige Verträge sogar nach zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Eine Risikoabsicherung (Versicherung) eignet sich nicht für den Vermögensaufbau (Sparen). Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Straub. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang – auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Nachteile statt angeblicher Steuervorteile
Ein Rürup-Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale Bayern geht hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen in Form einer versteuerten Rente erhalten. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit die mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
Info-Aktion für Studierende gestartet
Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfährt man unter
www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/finanzdienstleister-auf-dem-unicampus-92094