Vorsicht bei Revolving Kreditkarten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor direktem Weg in die Schuldenspirale
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„Ich zahle Monat für Monat und die Schuld wird trotzdem nicht weniger“. Mit diesem Problem wenden sich häufig Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Viele berichten, dass sie eine Ware gekauft und mit dem Händler eine Teilzahlung vereinbart haben. Dann bekamen sie eine Kreditkarte zugeschickt. Auf dieser ist ein Kreditrahmen eingetragen. Solche Kreditkarten mit Kreditrahmen nennt man Revolving Cards. Wenn beispielweise die Ware 1000 Euro kostet und der Kreditrahmen auf der Kreditkarte 2500 Euro beträgt, dann kann der Verbraucher über die restlichen 1500 Euro verfügen „Sie werden sinnbildlich wie ein Revolver immer wieder nachgeladen, wenn der Kunde einen Teil tilgt“, erläutert Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbrau-cherzentrale Bayern. Das Verlockende und gleichzeitig Problematische an diesen Karten ist, dass der Kunde die Kreditschuld nicht auf einmal in einem Betrag zurückzahlen muss. Vielmehr kann dies schrittweise in kleinen Teilen von beispielsweise 5 Prozent des aktuellen Gesamtumsatzes erfolgen. „Für diese Teilrückzahlungsmöglichkeit verlangen die Banken horrende Zinsen, meist zwischen 12 und 18 Prozent pro Jahr“, sagt Sibylle Miller-Trach. Mit der Teilrückzahlung erbringt der Verbraucher oft nicht einmal den Zinsanteil, geschweige denn die Tilgung. „So schaukelt sich das Ganze auf und der Kunde gerät in eine Schuldenspirale“, warnt die Verbraucherschützerin.

Verbraucher, die eine Revolving Card haben und die Gefahr vermeiden wollen, können den Vertrag meist auf Volltilgung umstellen lassen. Doch was tun, wenn man schon tief in den Schulden steckt? „Ein möglicher Ausweg ist, einen günstigeren Ratenkredit bei einer Bank aufzunehmen und damit die Kreditschuld aus der Kreditkarte abzulösen“, sagt Sibylle Miller-Trach. Das klappt allerdings nur, wenn der Verbraucher aus Sicht der Bank, von der er den Ratenkredit möchte, noch kreditwürdig ist. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine Rechtsberatung zu diesem Thema an (Kosten: 15 Euro für bis zu 30 Minuten). Informationen zu den Beratungsstellen und zur Terminvereinbarung sind auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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