Unwetter über Südbayern: Wofür haftet welche Versicherung?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Betroffene tun sollten
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Hagel, Starkregen und Sturmböen – das Unwetter am Pfingstmontag über Südbayern hat vielerorts Häuser und Autos beschädigt. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, jetzt schnell zu handeln. Schäden müssen der Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Mit Fotos oder Video sollten Schäden möglichst detailliert festgehalten werden. „Am besten spricht man das weitere Vorgehen mit dem Versicherer ab“, so Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Hausratversicherung. Sind Autoscheiben zu Bruch gegangen oder hat der Hagel Spuren hinterlassen, kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Für bestimmte Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen. „Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind“, rät Sascha Straub. Mehr dazu gibt es von der Verbraucherzentrale Bayern und dem Verbraucherservice Bayern auf www.elementarschaden.bayern oder am Infotelefon zur Elementarschadenversicherung unter 0800 222 00 99. Der Anruf ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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