Vorsicht bei Sparplänen mit Gold und Edelmetall

Pressemitteilung vom
In der Branche gibt es viele unseriöse Anbieter
Off

Die Vermittler von Gold- und Edelmetallsparplänen versprechen eine krisensichere Anlageform und Schutz vor Inflation. Doch häufig gibt es für die Kunden stattdessen Ärger. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Bei der Anlageform soll der Sparer über einen Anbieter ratenweise physisches Edelmetall wie beispielsweise Goldbarren oder Silbermünzen kaufen. Anleger beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Bayern darüber, dass sich das Produkt entgegen der Versprechen des Vermittlers negativ entwickelt. Andere Sparer sind nach der Kündigung des Vertrages über die geringen Rückzahlungen verärgert. „In dieser Branche gibt es viele unseriöse Angebote“, warnt Matthias Schmid, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer an dieser Sparform interessiert ist, sollte sich vorher das Kleingedruckte sehr genau ansehen.“ Besonders wichtig ist es, auf die laufenden Kosten und die An- und Verkaufspreise der Edelmetalle zu achten. Oft sind die Kaufpreise hoch, weil immer nur kleine Mengen Edelmetall gekauft werden. Werden Gold, Silber, Platin und Co. wieder verkauft, behält der Anbieter häufig einen hohen Abschlag ein.

Ungünstig wirkt es sich aus, wenn vertraglich nicht garantiert ist, dass die Edelmetalle zeitnah nach Vertragsende verkauft werden. So kann sich die Abwicklung unter Umständen monatelang hinziehen. Darüber hinaus stellen die meisten Anbieter bei Abschluss eines solchen Sparplans hohe Verkaufsprovisionen in Rechnung. Sie gehen davon aus, dass der Kunde den Sparplan über die gesamte Ver-tragslaufzeit bedient. Aus der vermeintlich hohen Gesamtinvestition wird die Provision berechnet. Diese muss der Kunde bereits zu Vertragsbeginn vollständig bezahlen. „Beendet der Verbraucher den Sparvertrag vor Ablauf der vorgesehenen Gesamtlaufzeit, verliert er durch die hohe Provision gerade am Anfang viel Geld“, warnt Matthias Schmid. Der Finanzexperte rät, Angebote zu Gold- und Edelmetallsparplänen grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. Die Verbraucherzentrale Bayern hilft bei Fragen weiter. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!