Prämiensparen: Bayerischen Sparern droht die Verjährung zum Jahresende

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer sicher gehen will, klagt
Off

Die ersten bayerischen Sparkassen hatten bereits 2019 begonnen, die bei Sparenden beliebten Prämiensparverträge zu kündigen. Zum 31. Dezember 2022 verjähren nun die Ansprüche zahlreicher Betroffener auf Zinsnachzahlung aus diesen Verträgen. Doch die Verjährung kann jetzt noch verhindert werden. „Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich keiner der beiden bayerischen Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben und selbst nicht klagen, gibt es Hoffnung“, so Sascha Straub, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Sparende müssen selbst aktiv werden

Eine Möglichkeit, die Verjährung aufzuhalten, ist sich an die zuständige Schlichtungsstelle der Sparkasse zu wenden. Eine weitere Möglichkeit für Verbraucher ist, die Sparkasse schriftlich aufzufordern, sich nicht auf die Verjährung zu berufen. „Auf diese Weise gewinnen Sparende etwas Zeit, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind“, sagt Straub. „Wer hingegen eine definitive Entscheidung über seine Ansprüche haben möchte, muss den Klageweg beschreiten.“

Streitgenossenschaftliche Klagen als Möglichkeit

Eine eigene Klage ist besonders für diejenigen naheliegend, die eine Rechtschutzversicherung haben. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit der streitenossenschaftlichen Klage. Dort werden viele Einzelklagen gegen eine Sparkasse zu einem Verfahren gebündelt. Für jeden einzelnen Beteiligten wird ein Verfahren vor Gericht so günstiger. Verschiedene Anwaltskanzleien wollen eine solche Bündelung von Verbraucheransprüchen gegen bayerische Sparkassen erreichen. Interessierte finden weitere Informationen dazu unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.