Die ersten bayerischen Sparkassen hatten bereits 2019 begonnen, die bei Sparenden beliebten Prämiensparverträge zu kündigen. Zum 31. Dezember 2022 verjähren nun die Ansprüche zahlreicher Betroffener auf Zinsnachzahlung aus diesen Verträgen. Doch die Verjährung kann jetzt noch verhindert werden. „Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich keiner der beiden bayerischen Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben und selbst nicht klagen, gibt es Hoffnung“, so Sascha Straub, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Sparende müssen selbst aktiv werden
Eine Möglichkeit, die Verjährung aufzuhalten, ist sich an die zuständige Schlichtungsstelle der Sparkasse zu wenden. Eine weitere Möglichkeit für Verbraucher ist, die Sparkasse schriftlich aufzufordern, sich nicht auf die Verjährung zu berufen. „Auf diese Weise gewinnen Sparende etwas Zeit, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind“, sagt Straub. „Wer hingegen eine definitive Entscheidung über seine Ansprüche haben möchte, muss den Klageweg beschreiten.“
Streitgenossenschaftliche Klagen als Möglichkeit
Eine eigene Klage ist besonders für diejenigen naheliegend, die eine Rechtschutzversicherung haben. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit der streitenossenschaftlichen Klage. Dort werden viele Einzelklagen gegen eine Sparkasse zu einem Verfahren gebündelt. Für jeden einzelnen Beteiligten wird ein Verfahren vor Gericht so günstiger. Verschiedene Anwaltskanzleien wollen eine solche Bündelung von Verbraucheransprüchen gegen bayerische Sparkassen erreichen. Interessierte finden weitere Informationen dazu unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse.