Sensible Accounts richtig sichern

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps
Off

E-Mail-Accounts sind für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher unverzichtbar. Die E-Mail-Adresse dient auch oft zur Anmeldung bei anderen Nutzerkonten und mit ihr können Passwörter wiederhergestellt oder vor unberechtigten Zugriffen gewarnt werden. Immer wieder wenden sich jedoch Nutzer an die Verbraucherzentrale Bayern, weil sie den Zugriff auf ihre oft langjährig genutzten E-Mail-Konten verlieren. Weil diese Accounts so wichtig sind, sollten sie besonders geschützt werden – mit einem starken, einmaligen Passwort und am besten einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. „Insbesondere Datenlecks bei großen Unternehmen sorgen immer wieder dafür, dass Accountdaten in die Hände von Betrügern fallen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Umso wichtiger ist es, dass man sensible Nutzerkonten besonders sichert.“

Zugangsdaten sicher hinterlegen

Passwörter sollten nur an einem geschützten, sicheren Ort notiert werden. Weder der Zettel am PC noch eine ungeschützte Datei auf dem Computer oder dem Smartphone sind geeignet. Passwortmanager können ebenfalls zur Hilfe genommen werden. „Auch eingestellte Sicherheitsfragen oder eine hinterlegte Adresse, die eine Wiederherstellung des Accounts ermöglichen, sollten Verbraucher gut aufbewahren“, so Halm. „Diese sollten am besten an einem zweitem Ort hinterlegt werden.“ Dabei hilft es immer nur ein Teil der Zugangsdaten zu notieren. Hier können Merkhilfen unterstützen. So kann ein Dritter nichts mit den Zugangsdaten anfangen.

Verbraucher sollten darüber hinaus darauf achten, dass sie sich im Fall eines Fremdzugriffs als ursprünglicher Account-Inhaber mit den hinterlegten Daten identifizieren können. Nur so können sie wieder Zugang zu ihren Accounts erlangen, wenn Betrüger bereits Passwörter und andere Daten geändert haben.

Weitere Tipps und Tricks gibt es in den Crypto-Cafés der Verbraucherzentrale Bayern in Kooperation mit Digitalcourage e.V. Aktuelle Termine sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.