Riskante Geldanlagen: Wer hier vertraut, liegt meistens falsch

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern berät geschädigte Kapitalanleger
Off

Finanzgeschäfte sind Vertrauenssache. Das hat eine aktuelle Untersuchung des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen zum Anlageverhalten auf dem grauen Kapitalmarkt ergeben. Die Befragung unter Kapitalanlegern zeigte, dass die Entscheidung für oder gegen eine Geldanlage erheblich von der Beziehung zwischen Anleger und Vermittler geprägt ist. Gerade wenn Bekannte oder Verwandte einen gut gemeinten Tipp geben oder von positiven Erfahrungen berichten, sind Anleger bei der Wahl der Geldanlage weniger kritisch. Sie gewähren dem Vermittler einen besonderen Vertrauensvorschuss. Dieses Vertrauen zahlt sich jedoch häufig nicht aus. „In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Verbraucher den falschen Versprechungen des Finanzvermittlers vertraut haben“, weiß Matthias Schmid, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Bayern. „Statt mit einer sicheren Geldanlage fürs Alter vorzusorgen, haben sie nichtsahnend hochriskante Investments abgeschlossen.“

Anleger, die ihr Geld in geschlossene Fonds, Direktinvestments oder Nachrangdarlehen anlegen, hoffen meist, damit die spätere Rente aufzubessern. Wer Zweifel hat, ob er bei der Bank oder dem Finanzvermittler gut beraten wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Ein Jurist sichtet die Vertragsunterlagen und beurteilt die rechtliche Situation des Anlegers. Darüber hinaus erläutert der unabhängige Experte die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Die Terminvereinbarung erfolgt online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/ oder telefonisch unter (089) 55 27 94 131.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.