Vielen Sparkassenkunden mit gekündigten Prämiensparverträgen droht zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche. Betroffen sind alle, die sich keiner Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen angeschlossen haben. Um eine Verjährung zu verhindern, müssen betroffene Sparerinnen und Sparer ihre Bank schriftlich auffordern, die Zinsen nach den Vorgaben des BGH-Urteils vom 9. Juli 2024 neu und nachvollziehbar abzurechnen. Ein entsprechender Musterbrief ist auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern zu finden.
Sparkassen spielen auf Zeit
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil bestätigt, dass die Sparkassen bei ihrem Prämiensparverträgen Zinsen falsch berechnet haben. Erstmals stehen damit die Berechnungsgrundlagen für die Zinsermittlung fest – und betroffenen Kunden Neuberechnungen und mögliche Zinsnachzahlungen zu. „Die Realität sieht jedoch anders aus“, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Viele Betroffene warten immer noch auf die Neuberechnung und Nachzahlung ihrer Zinsen. In zahlreichen Fällen beträgt der Zinsanspruch mehrere tausend Euro – doch einige Sparkassen spielen weiter auf Zeit. Wir haben den Eindruck, dass manche Sparkassen ihre Kunden loswerden wollen.“
Die Begründungen für die anhaltenden Verzögerungen variieren: Mal wird auf eine weitere „rechtliche Einordnung“ des Urteils verwiesen; ein anderes Mal fehlen angeblich Unterlagen zur Bearbeitung, die der Sparkasse jedoch längst vorliegen sollten. Nicht selten wird auch von personellen oder technischen Engpässen gesprochen. Besonders frustrierend: Viele Verbraucher erhalten trotz wiederholter Anfragen keinerlei Antwort.
Keine Reaktion: Schlichtungsverfahren verhindert Verjährung
Reagiert die Sparkasse nicht oder lehnt die Forderung ab, sollten Kunden dennoch aktiv werden und ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anstreben. So kann die Verjährung zunächst verhindert werden. Bei Bedarf können die Experten der Verbraucherzentrale Bayern bei diesem Schritt unterstützen. Termine können vereinbart werden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by.