Pauschale Entschädigungen bei Bank-Problemen nötig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern fordert gesetzliche Konsequenzen nach IT-Chaos bei Postbank und DSL Bank
Off

Nach den teils katastrophalen IT-Problemen bei Postbank und DSL Bank fordert die Verbraucherzentrale Bayern Konsequenzen durch die Politik. „Um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, brauchen wir dringend einen gesetzlich pauschalierten Entschädigungsanspruch bei solch eklatanten Störungen der Bankdienstleistungen“, fordert Marion Zinkeler, geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Es kann nicht sein, dass Finanzdienstleister durch selbstverschuldete, massive Störungen keine nennenswerten Konsequenzen zu befürchten haben.“

Pauschale Ausgleichszahlung wäre einfach umsetzbar

Die Entschädigungspauschalen müssten laut der Verbraucherzentrale Bayern für Kunden einfach durchsetzbar und so hoch sein, dass längere IT-Störungen bei Banken gar nicht erst entstehen. „Einen gesetzlich pauschalierten Entschädigungsanspruch gibt es bereits bei der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das wäre auch bei Bankdienstleistungen umsetzbar“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

„Ein solcher Anspruch hätte zwei Effekte: Kunden könnten einfacher und schneller entschädigt werden; gleichzeitig hätte der Anspruch eine disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Banken“, so Straub. Ein niedrigschwelliger Zugang für Verbraucher wäre mittels standardisiertem Anmeldeverfahren, beispielsweise über ein Online-Portal, organisierbar. Dies würde auch die Motivation zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen deutlich erhöhen.

Das Forderungspapier ist hier zu finden.

Hintergrund

Gesperrte Konten, nicht ausgeführte Überweisungen und unbearbeitete Betrugsfälle: Tausende Kunden berichten seit Januar 2023 von teils katastrophalen Problemen bei Postbank und DSL Bank. Auslöser war die IT-Migration zum Mutterkonzern Deutsche Bank AG. Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden setzte die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten ein.

Auch wenn die Deutsche Bank AG die massiven Störungen selbst zu verantworten hat, drohen dem Finanzinstitut keine nennenswerten Konsequenzen, solange Betroffene ihre Ansprüche nicht auch gerichtlich durchsetzen. Dabei helfen bereits jetzt die individualisierbaren Musterbriefe der Verbraucherzentrale Bayern, erreichbar unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/postbank-tool.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!