Nachrangdarlehen sollten gut überlegt sein

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern prüft Vertragsangebote
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich zwei Geldanlageangebote untersagt, die als Nachrangdarlehen bezeichnet wurden. Es handelt sich um Geschäfte der Firmen MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz und um die Firma FUNVESTMENT Limited aus Karlsruhe. Beide Firmen betrieben ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin. Sie hatten Anlegergelder angenommen und dafür einen festen Zinssatz versprochen. Des Weiteren versicherten die Firmen den Anlegern, das Geld wieder zurückzuzahlen. Doch genau das hätten die Firmen nicht zusagen dürfen. „Nur Banken und Finanzanlagegesellschaften, die die Erlaubnis für ein Einlagengeschäft haben, dürfen Anlegern zusichern, dass diese ihr Geld zurückbekommen“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Firmen, die von Anlegern Nachrangdarlehen annehmen, müssen in den Vertrag eine sogenannte Nachrangklausel einbauen. Daraus ergibt sich, dass die Rückzahlung des Geldes nicht zugesichert wird. Die Rückzahlung ist nur dann möglich, wenn die Firma eine entsprechende Liquidität hat. Außerdem stehen die Anleger mit ihrem Rückforderungsanspruch am Ende der Gläubigerkette.

„Genau aus diesem Grund ist ein Nachrangdarlehen eine riskante Geldanlage“, warnt Sibylle Miller-Trach. „Der Anleger investiert in Form eines Darlehens in eine Firma und hat keine Sicherheiten, weder über die Zinszahlung noch über die Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals.“ Dies ist vielen nicht klar, da solche Produkte mit Überschriften wie „Festzinsanlage“ vertrieben werden. „Verbraucher gehen oft davon aus, dass es sich um ein sicheres Finanzprodukt handelt“, sagt die Expertin. Ein Blick in den Vertrag zeigt häufig, dass das nicht der Fall ist. Wer sein Angebot zu einer Geldanlage rechtlich prüfen lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94 131.

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