MUSTERKLAGE GEGEN SPARKASSE NÜRNBERG: GROẞER ZUSPRUCH DER VERBRAUCHER

Pressemitteilung vom
Über 1200 Anmeldungen in den ersten Wochen
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•    Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlungen auf durchschnittlich 4.200 Euro pro Vertrag.

•    Seit Mitte September können sich Prämiensparer kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg anschließen.

•    Bei Fragen rund um die Registrierung gibt es Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bayern.

In den ersten Wochen nach Eröffnung des Klageregisters haben sich bereits 1214 Sparer eingetragen. „Man kann sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Außerdem schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.“
Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 9. September ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das online Anmeldeformular freigeschaltet. „Sparer haben noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Der Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest“, informiert Sascha Straub. Trotzdem rät er, nicht allzu lange damit zu warten und Zeitnot zu vermeiden.

DIESE ZIELE VERFOLGT DIE KLAGE
In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht geht es darum, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Aus unserer Sicht erfolgten die Kündigungen widerrechtlich. Außerdem gehen wir davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Die Nachzahlungsansprüche belaufen sich laut der Verbraucherzentrale Bayern auf durchschnittlich rund 4.200 Euro.

DIESE SPARER KÖNNEN PROFITIEREN
Es können sich alle Kunden beteiligen, die bei der Sparkasse Nürnberg einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check auf www.verbraucherzentrale-bayern.de nutzen. „Der Zeitaufwand dafür ist gering. Über 3.000 Verbraucher haben diesen Online- Check bereits für sich durchgeführt“, sagt Sascha Straub.

DIE VERBRAUCHERZENTRALE BAYERN HILFT
Passt mein Fall zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Fragen wie diese beantwortet die Verbraucherzentrale kostenlos am eigens dafür eingerichteten Infotelefon. Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sind Rechtslotsen unter (0911) 99 39 90 27 zu erreichen. An zwei Tagen in der Woche informiert die Nürnberger Beratungsstelle am Alb-recht-Dürer-Platz 6, auch während des Teil-Lockdowns, betroffene Sparer persönlich zu diesen Zeiten: Montag von 9:30 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 9:30 bis 12:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Alle Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse und unter https://www.musterfeststellungsklagen.de/ zusammengefasst. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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