Musterklage gegen die Stadtsparkasse München: Über 1.300 Anmeldungen

Pressemitteilung vom
Prämiensparer können weiter teilnehmen

•    Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlung auf durchschnittlich 4.600 Euro pro Vertrag.

•    Prämiensparer können sich seit Anfang März kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen.

•    Die Verbraucherzentrale Bayern hat für Fragen rund um die Registrierung ein Infotelefon eingerichtet.

Off

Bereits mehr als 1.300 Sparer haben sich in den ersten Wochen nach Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters mindestens 50 Personen angemeldet haben. „Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.“

ZEITPUNKT DER VERHANDLUNG STEHT NOCH NICHT FEST
Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest“, so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

GERICHT KLÄRT RECHTMÄẞIGKEIT DER KÜNDIGUNGEN
In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

“PRÄMIENSPAREN FLEXIBEL“-SPARVERTRÄGE SIND BETROFFEN
Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check auf www.verbraucherzentrale-bayern.de nutzen. „Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.

INFOTELEFON DER VERBRAUCHERZENTRALE BAYERN
Passt mein Fall zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Fragen wie diese beantwortet die Verbraucherzentrale noch bis zum 12. Mai am eigens dafür eingerichteten, kostenlosen Infotelefon. Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sind Rechtslotsen unter (089) 90 40 97 14 zu erreichen. Alle Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm zusammengefasst. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.