Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Termine für die mündlichen Verhandlungen in den Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg festgelegt. Für betroffene Prämiensparerinnen und Prämiensparer bedeutet dies, dass sie nur noch bis zum 12. Mai 2022 Gelegenheit haben, sich der Musterklage der Verbraucherzentrale anzuschließen. Mit der Klage soll eine Zinsnachzahlung oder eine Fortführung der Verträge erreicht werden.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern haben die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg die Anpassung der Zinsen in den Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“ nicht korrekt vorgenommen und etliche Verträge unrechtmäßig gekündigt. Sparern sind dadurch oft tausende Euro an Zins- und Prämienzahlungen entgangen. „Betroffene Kunden der Stadtsparkasse München und der Sparkasse Nürnberg haben jetzt die letzte Chance, sich der Klage anzuschließen und von dem Vorgehen der Verbraucherschützer zu profitieren“, sagt Matthias Schmid, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. Erste Urteile aus anderen Musterfeststellungsverfahren haben gezeigt, dass die Chancen für Kunden sehr gut stehen.
Die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage ist für Verbraucher kostenfrei möglich. Betroffene Sparer können sich dem Verfahren anschließen, indem sie ihre Ansprüche im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Weitere Informationen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm bzw. www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse und www.musterfeststellungsklagen.de zu finden.