Geldinstitute setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern rät bei Angeboten von Banken und Sparkassen zur Vorsicht
Off

Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten sowie für Tages- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten die Geldinstitute ihren Kunden meist ungünstigere Alternativen an.

„Die angebotenen Produkte sind oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weit höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Betroffene komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.

Vorsicht Profisionsfalle

„Die Geldinstitute nutzen das Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate als Drohkulisse. Mit diesem Mittel versuchen Bankberater Produkte zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten. Dazu gehören beispielsweise private Rentenversicherungen“, so Straub. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen“, sagt der Finanzexperte. Ob Geldinstitute Verwahrentgelte verlangen dürfen, ist rechtlich umstritten. „Verbraucher sollten dem Anlageberater deutlich sagen, dass sie sich die Zeit nehmen werden, den Vorschlag ohne Druck zu prüfen“, rät Straub.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.