Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten sowie für Tages- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten die Geldinstitute ihren Kunden meist ungünstigere Alternativen an.
„Die angebotenen Produkte sind oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weit höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Betroffene komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.
Vorsicht Profisionsfalle
„Die Geldinstitute nutzen das Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate als Drohkulisse. Mit diesem Mittel versuchen Bankberater Produkte zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten. Dazu gehören beispielsweise private Rentenversicherungen“, so Straub. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen“, sagt der Finanzexperte. Ob Geldinstitute Verwahrentgelte verlangen dürfen, ist rechtlich umstritten. „Verbraucher sollten dem Anlageberater deutlich sagen, dass sie sich die Zeit nehmen werden, den Vorschlag ohne Druck zu prüfen“, rät Straub.