Elementarschaden? Staat streicht Soforthilfen zum 1. Juli 2019

Pressemitteilung vom
Verbraucherverbände raten dringend, Wohneigentum gegen Naturgefahren zu versichern
Off

Naturereignisse wie Hochwasser und Überschwemmung durch Starkregen nehmen zu. Schäden an Immobilien, die dadurch verursacht werden, sind für die Besitzer häufig existenzbedrohend. Die bayerischen Verbraucherverbände raten dringend zur Eigenvorsorge. Aktuell ist dies umso wichtiger, da der Freistaat Bayern zum 1. Juli 2019 alle Soforthilfen für sogenannte Elementarschäden streicht. Das bedeutet, dass es nach Naturkatastrophen keinen Anspruch mehr auf finanzielle Hilfe vom Staat gibt. Hauseigentümer sollten daher aktiv für den passenden Versicherungsschutz sorgen, der für diese Art von Schäden eintritt. Der Verbraucherservice Bayern und die Verbraucherzentrale Bayern informieren rund um das Thema am eigens eingerichteten Info-Telefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800 222 00 99.

Aktuell haben nur 32 Prozent der Immobilienbesitzer in Bayern eine Elementarschadenversicherung. Vielen ist nicht bewusst, dass ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung im Fall von bestimmten Naturereignissen nicht zahlt. Um aufzuklären und zu informieren starteten die Verbraucherverbände eine bayernweite Informationskampagne. Diese bietet neben dem Info-Telefon auch den Ratgeber „Keine Elementarschadenversicherung?“, der kostenlos in allen Beratungsstellen des VerbraucherService und der Verbraucherzentrale ausliegt. Alle Infos zur Kampagne gibt es auf www.elementarschaden.bayern. Dort können Verbraucher auch ihre Erfahrungen beim Versicherungsabschluss mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Lexikon Eigentumswohnung
Die Regelungen zur Eigentumswohnung - ein Buch mit sieben Siegeln
So erscheinen manchem die rechtlichen…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.